Erfolgreich mit Aeppli & Mueller Consulting: Ihre Treuhandpartner für umfassende Unterstützung
Als Unternehmer kennen Sie die Herausforderungen des Tagesgeschäfts. Mit Aeppli & Mueller Consulting als zuverlässigem Partner an Ihrer Seite können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir uns um Ihre Buchhaltung, Ihr Finanzwesen, Ihre Steuern und Ihre Personaladministration kümmern.
Unsere Expertise für Ihr Unternehmen
Seit vielen Jahren unterstützen wir erfolgreich Unternehmen unterschiedlichster Branchen mit 1 bis 35 Mitarbeitern. Mit unserer umfassenden Expertise und unserem individuellen Serviceansatz sorgen wir dafür, dass Ihre administrativen Aufgaben reibungslos abgewickelt werden und Sie sich voll und ganz auf Ihre Kernkompetenzen fokussieren können.
Unsere umfassenden Treuhanddienstleistungen:
- Finanz- und Betriebsbuchhaltung: Wir führen Ihre Finanz- und Betriebsbuchhaltung professionell und effizient, damit Sie stets über die aktuelle Finanzsituation Ihres Unternehmens informiert sind.
- Abschlussberatung: Wir beraten Sie umfassend bei der Erstellung Ihres Jahresabschlusses und sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden.
- Steuererklärungen und Vertretung vor Steuerbehörden: Wir erstellen Ihre Steuererklärungen korrekt und termingerecht und vertreten Sie kompetent vor den Steuerbehörden.
- Deklaration der Mehrwertsteuern, Verrechnungssteuern, Quellensteuern: Wir kümmern uns zuverlässig um die Deklaration aller relevanten Steuern.
- Lohnbuchhaltung: Wir führen Ihre Lohnbuchhaltung präzise und umsichtig und stellen sicher, dass Ihre Mitarbeiter pünktlich und korrekt bezahlt werden.
- Salär- und Personaladministration: Wir übernehmen die gesamte Personaladministration, von der Lohnbuchhaltung über die Personalentwicklung bis hin zum Personalcontrolling.
- Führungsadministration: Wir unterstützen Sie bei der Führung Ihres Unternehmens, indem wir Ihnen administrative Aufgaben wie die Führung von Sitzungen oder die Erstellung von Protokollen abnehmen.
- Konsolidierung von Gruppengesellschaften und Konzernabschluss: Wir konsolidieren Ihre Gruppengesellschaften und erstellen Ihren Konzernabschluss nach den geltenden Rechnungslegungsstandards.
- Domizilstelle: Wir bieten Ihnen eine zuverlässige und repräsentative Domizilstelle für Ihr Unternehmen.
- Firmengründung in allen Gesellschaftsformen: Wir unterstützen Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens in allen Gesellschaftsformen.
- Kapitalerhöhungen, Fusionen und Akquisitionen, Abspaltungen, Liquidationen: Wir begleiten Sie bei komplexen unternehmerischen Vorhaben wie Kapitalerhöhungen, Fusionen und Akquisitionen, Abspaltungen und Liquidationen.
Flexibilität und Anpassungsfähigkeit:
Wir passen uns Ihren individuellen Bedürfnissen und Anforderungen an. Gerne übernehmen wir auch Aufgaben, die bei Ihnen vor Ort oder in Ihrem bestehenden ERP-System durchgeführt werden sollen. Dabei profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung mit zahlreichen ERP-Systemen wie Abacus, Bexio, Buspro, Microsoft Dynamics ERP, SAP Business One, SAP R3, Sage, SwissSalary und vielen mehr.
Ihr Mehrwert durch unsere Treuhanddienstleistungen:
- Zeitgewinn: Durch die Übergabe Ihrer administrativen Aufgaben an uns gewinnen Sie wertvolle Zeit, die Sie für Ihr Kerngeschäft nutzen können.
- Kostenersparnis: Durch unsere effiziente Arbeitsweise und unser Know-how sparen Sie Kosten.
- Rechtssicherheit: Wir sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Buchhaltung, Steuern und Personaladministration erfüllt werden.
- Verbesserte Entscheidungsfindung: Durch die Bereitstellung aussagekräftiger Finanzinformationen unterstützen wir Sie bei der Optimierung Ihrer unternehmerischen Entscheidungen.
Transparente und faire Preise für klassische Treuhanddienstleistungen:
Mit Aeppli & Mueller Consulting als Ihrem Treuhandpartner profitieren Sie von klaren, transparenten und fairen Pauschalpreisen. Unsere Preise sind nach Unternehmensgrösse und Leistungsumfang gestaffelt, so dass Sie genau wissen, welche Kosten Sie erwarten können. Alle Preise verstehen sich zuzüglich MWST.:
Aktiengesellschaften / GmbH:
- Buchhaltung ohne MWST, bis 150 Belege im Jahr, 1 Mitarbeiter, : CHF 600 pro Quartal
- Buchhaltung mit MWST, bis 250 Belege im Jahr, 1-3 Mitarbeiter: CHF 900 pro Quartal
- Buchhaltung mit MWST, bis 600 Belege im Jahr, 3-5 Mitarbeiter: CHF 1’400 pro Quartal
- >600 Belege im Jahr, > 5 Mitarbeiter: Individuelle Offerte
Inklusive:
- Finanzbuchhaltung
- Mehrwertsteuerabrechnungen
- Lohnmeldungen / Lohnausweise
- Jahresabschluss
- Steuererklärung
Selbständig Erwerbende:
- Im Haupterwerb, ohne Mitarbeiter, Buchhaltung und Steuererklärung: CHF 990 pro Jahr
- Im Haupterwerb; mit Mitarbeiter, Buchhaltung und Steuererklärung: Individuelle Offerte
- Im Nebenerwerb, Einnahmen und Ausgaben nur in der Steuererklärung: Zuschlag CHF 250 zum Steuererklärungspreis
Vorteile unserer Pauschalpreise:
- Planungssicherheit: Sie kennen Ihre Treuhandkosten im Voraus und können besser kalkulieren.
- Transparenz: Keine versteckten Kosten, keine Überraschungen.
- Komfort: Sie müssen keine detaillierten Stundenauszüge studieren.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot, das genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.
Kontaktieren Sie uns noch heute!
Gut zu wissen:
Das Schweizer Rechnungslegungsrecht
Seit dem Geschäftsjahr 2015 muss das neue Schweizer Rechnungslegungsrecht angewendet werden. Es regelt die Buchführung und Rechnungslegung sämtlicher Gesellschaftsformen. Die Regeln sind rechtsformneutral. Dafür kommen je nach Grösse der Gesellschaft andere Vorschriften zum Tragen, wobei es deutliche Unterschiede gibt. Es lohnt sich zu wissen, was im konkreten Fall Pflicht und was lediglich Kür ist. Schliesslich soll man auch in der Buchhaltung weder zu wenig noch zu viel machen. Die nachfolgende Tabelle gibt einen guten Überblick.
Einzelfirmen, Personengesellschaften, Stiftungen, Vereine ohne HR-Eintrag und Revisionsstellenpflicht
– Umsatz bis CHF 100’000 |
Buchführung über Einnahmen und Ausgaben
– Sogenannte «Milchbüechlirechnung» – Verzicht auf buchhalterische Abgrenzungen Ende Jahr – keine zwingende Revisionsstelle |
Einzelfirmen, Personengesellschaften, Stiftungen, Vereine ohne HR-Eintrag und Revisionsstellenpflicht
– mit Umsatz bis CHF 500’000 |
Buchführung über Einnahmen und Ausgaben + Darstellung der Vermögenslage
– Sogenannte «Milchbüechlirechnung» – Buchhalterische Abgrenzungen (Aktive RA / Passive RA) für den Abschluss – keine zwingende Revisionsstelle |
Für juristische Personen (generell) und für Einzelfirmen, Personengesellschaften
über CHF 500‘000 Umsatz: |
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Alle Gesellschaften bis
– 20 Mio. Bilanzsumme – 40 Mio. Umsatz – 250 Mitarbeitende |
– Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang
– Eingeschränkte Revision – Opting out ist möglich für Revision (bis 10 Vollzeitstellen)
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Alle Gesellschaften über
– 20 Mio. Bilanzsumme – 40 Mio. Umsatz – 250 Mitarbeitende |
– Bilanz, Erfolgsrechnung, Geldflussrechnung, Anhang
– Zusätzliche Berichtspflichten (Lagebericht) – Ordentliche Revision
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Publikumsgesellschaften, Genossenschaften mit mehr als 2’000 Genossenschaftern, Stiftungen mit Ordentlicher Revision | – Anwendung anerkannter Rechnungslegungs-Standards (FER, IFRS)
– Ordentliche Revision durch staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen |
Festzuhalten ist, dass die Grundsätze der ordentlichen Buchführung gemäss OR 957a Abs. 2 ausdrücklich in jedem Fall anwendbar sind. D.h. auch bei einer sogenannten „Milchbüechlirechnung“ müssen die Geschäftsvorfälle vollständig, wahrheitsgetreu, klar und systematisch mit Belegnachweis (überprüfbar) erfasst werden. Zudem enthalten andere Gesetze wie z.B. das Mehrwertsteuergesetz ebenfalls Regeln zur Buchführung, die unter Umständen einzuhalten sind.
Obligatorische Unfallversicherung (UVG) – Leistungen mit Lücken und Tücken
Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) ist eine Versicherung mit umfassenden Leistungen. So sind alle Arbeitnehmenden gegen Berufsunfall (BU) und – sofern sie mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten – auch gegen Nichtbetriebsunfall (NBU) versichert.
Die Leistungen reichen von der Bezahlung von Pflegekosten (in der Regel ohne Beteiligung der verunfallten Person) bis zu einem Taggeld von 80 % des versicherten Lohnes (max. versicherter Verdienst liegt bei CHF 148‘200) über zwei Jahre und eine darauffolgende lebenslange Rente. Im Vergleich zum „Krankheitsfall“ sind diese Leistungen hervorragend!
So weit so gut. Jedoch haben diese Leistungen auch ihre Lücken und Tücken. So ist das Taggeld wie erwähnt auf rund CHF 118‘500 beschränkt (80 % von CHF 148‘200), was je nach Lohn- und Kostenniveau zu tief sein könnte. Ebenfalls unangenehm ins Gewicht fallen könnte, dass im Spital nur die obligatorische Abteilung versichert ist. Dies mag in der Schweiz nicht so schlimm sein, kann jedoch im Ausland entscheidend für eine gute Behandlung sein.
Wichtig jedoch ist vor allem, dass neben den Behandlungskosten vor allem auch die Taggeldzahlungen bzw. die Rentenzahlung erfolgt. Die kann dann zum Problem werden, wenn eine Grobfahrlässigkeit (häufig Verkehrsübertretungen wie beispielsweise das Nichtanpassen der Geschwindigkeit oder die Missachtung des Gurtenobligatoriums) oder ein Wagnis (Wagnisse sind Handlungen, mit denen sich der Versicherte einer besonders grossen Gefahr aussetzt, ohne die Vorkehren zu treffen oder treffen zu können, die das Risiko auf ein vernünftiges Mass beschränken) vorliegt. Dabei wird in der Regel bei Grobfahrlässigkeit das Taggeld (also während den ersten beiden Jahren nach dem Unfall) gekürzt, aber nicht die Langrente (also die Rente ab dem dritten Jahr nach dem Unfall). Beim Wagnis hingegen können Taggeld und Langrente gekürzt werden. Wie schnell ein Fall als Wagnis bezeichnet werden kann, zeigt dieser Fall:
Dabei liess sich ein Versicherter von einem Baum aus rund vier Meter Höhe in den Rhein fallen, welcher an dieser Stelle trüb war und zu wenig tief, so dass der Versicherte mit dem Kopf auf dem Boden aufschlug und seither unter Tetraplegie leidet (Querschnittlähmung, bei welcher Beine und Arme gelähmt sind). Neben dem menschlichen / gesundheitlichen Leid wurde ihm von der Versicherung die Langrente um 50 % gekürzt, da er ein Wagnis eingegangen ist. Das Bundesgericht bestätigte dieses Urteil.
Auch wenn über die mangelnde Sorgfalt dieses Versicherten durchaus diskutiert werden kann, scheint eine lebenslange Kürzung (hier Halbierung) neben der Tetraplegie für sein Verhalten schon sehr hart. Die meisten Menschen kommen wohl ab und zu in Situationen, welche man im Nachhinein durchaus als Wagnis definieren könnte (und dies könnte z.B. auch beim Skifahren sein). Deshalb empfehlen wir unseren Kunden mit Überzeugung, bei der Versicherung eine sogenannte „Differenzdeckung“ (also den Verzicht auf eine Kürzung der Leistungen bei Grobfahrlässigkeit und Wagnis bzw. die Bezahlung der Differenz im Falle einer Kürzung des Unfallversicherers), insbesondere auch, da diese zusätzliche Versicherung sehr preiswert ist.